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Frauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät der FAU

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Frauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät der FAU

Förderung der Gleichstellung für Studentinnen sowie wissenschaftliche und ärztliche Mitarbeiterinnen an der FAU

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Belästigung, sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Harriet Ziegler

Diversity Management

Büro für Gender und Diversity
Weisungsungebundene Ansprechperson gem. Art. 25 BayHIG zu sexueller Belästigung und Antidiskriminierung

Raum: Raum 1.005
Bismarckstr. 6
91054 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-24728
  • Mobil: +4915206490141
  • E-Mail: harriet.ziegler@fau.de
  • Webseite: https://www.gender-und-diversity.fau.de/person/harriet-ziegler/

Weitere Ansprechpersonen

  • Anlauf- und Beratungsstellen FAU
  • Umgang mit Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der FAU

Bitte wenden Sie sich im Falle einer Belästigung an das Büro der Frauenbeauftragten, wir vermitteln Ihnen schnellstmöglich eine Erstberatung!


Kontakt: med-frauenbeauftragte@fau.de

Nein heißt Nein

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat entschieden, das Thema „sexuelle Belästigung an der FAU“ stärker zu fokussieren. Ziel ist eine klare Positionierung zu dieser Thematik und ein aktiver Umgang mit daraus resultierenden Konfliktsituationen. Dazu wurden am 23.09.2014 durch die Universitätsleitung die „Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung an der FAU“ beschlossen.

Beschwerdestelle nach § 13 AGG (Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung)

Die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen ist am 01.06.2021 in Kraft getreten. Sie wurde sowohl von der Leitung der Universität als auch vom Vorstand des Universitätsklinikums beschlossen und hat das Mitwirkungsverfahren bei den jeweiligen Personalräten durchlaufen.

Die Richtlinie fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person basiert. Sie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung. Unbeteiligte werden dazu aufgefordert, nicht wegzuschauen, sondern den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei einer Lösungsfindung zu unterstützen.

Die Richtlinie informiert die Betroffenen über ihre Rechte im Falle einer Diskriminierung, Belästigung und sexuellen Belästigung.

Sie benennt Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene zunächst wenden können.

Die Richtlinie beschreibt die Rolle der Vorgesetzten und regelt ein strukturiertes Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde.

Sie legt im Falle einer Beschwerde einen Katalog an Präventions- und Sanktionsmaßnahmen vor, über die der Ärztliche Direktor oder der Kaufmännische Direktor auf Vorschlag der Beschwerdestelle entscheidet.

Basis der Richtlinie ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Da dieses nur für Beschäftigte der FAU und des UKER gilt, wurde insbesondere die große Gruppe der Studierenden und der externen (integrierten) Personen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen.

Mit dieser Richtlinie wird das gesetzliche Beschwerderecht der Beschäftigten nach § 13 AGG entsprechend des Beschwerdeablaufs geregelt.

Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von
Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung


Guidelines on preventing and dealing with cases of discrimination,
harassment and sexual harassment


Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo signalisierte Grenzen überschritten werden. Jedes Verhalten, welches sexuell belegt und von Betroffenen nicht gewünscht ist sowie als erniedrigend und beleidigend empfunden wird, ist sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Hier einige Beispiele:

  • Bemerkungen über das Aussehen und / oder taxierende Blicke
  • Bemerkungen über sexuelle Vorlieben
  • Erzählen von anzüglichen Witzen
  • Zeigen oder Senden von pornographischen Inhalten und Darstellungen
  • Unerwünschte Berührungen
  • Annäherungsversuche
  • Stalking
  • sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung

Nicht jede anzügliche Bemerkung ist mit sexueller Belästigung gleichzusetzen, aber einseitiges Verhalten, das von der/dem Betroffenen als entwürdigend oder herabsetzend erlebt wird, unterscheidet sich grundlegend von einem Flirt oder einem Kompliment.

Da sexuelle Belästigung weniger eine Frage der Sexualität als der Macht ist, bilden hier auch Universitäten keine Ausnahme, denn häufig werden bereits bestehende Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt. Diese Erfahrung machen Betroffene im Hochschulbereich besonders dann, wenn sie Grenzverletzungen offen ansprechen oder sich Annäherungsversuchen widersetzen. Bisweilen werden Belohnungen bei sexuellem Entgegenkommen versprochen oder negative Auswirkungen im Falle einer Verweigerung angedroht, beispielsweise Nachteile bei Prüfungen und Benotung, berufliche Nachteile bei Stellenbesetzungen oder Beförderungen.

Das Büro für Gender & Diversity hat eine Internetschulung zum Thema entwickelt. Sie enthält rechtliche Regelungen, zeigt Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten auf und weist auf Ratgeber und Handlungshilfen hin.

Weitere Hinweise zum Webauftritt

Newsticker

  • Ausschreibung Elke Lütjen-Drecoll Publikationspreis 2024 der Medizinischen Fakultät für Nachwuchswissenschaftlerinnen 28. Mai 2024
  • Einladung zum Female Clinician Scientist Day 2024 28. Mai 2024
  • Wiedereinstiegsförderung der Else Kröner-Fresenius-Stiftung 2024 22. April 2024
  • Gender Lecture am 30.04.2024 13. März 2024
  • Ausschreibung iIMMUNE_ACS Advanced Clinician Scientist Programm 26. Februar 2024
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Frauenbeauftragte der Medizinischen Fakultät

Bismarckstraße 6
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