Frauenbeauftragte
Frauenförderung an der Medizinischen Fakultät
Das Studienfach Medizin verzeichnet einen überdurchschnittlich hohen Anteil an weiblichen Studierenden von knapp 60%. Jedoch fällt der Frauenanteil immer weiter ab, je weiter fortgeschritten die Qualifikationsstufe ist.
Bei Habilitationen, beim wissenschaftlichen Personal aber auch bei Professuren oder oberärztlichen Positionen ist die Frauenquote unbefriedigend gering. Die Fakultätsfrauenbeauftragte steht den akademischen und ärztlichen Mitarbeiterinnen der Medizinischen Fakultät der FAU und des Universitätsklinikums sowie den Studentinnen der Medizin in Fragen und Bemühungen der Gleichstellung zur Verfügung.
Amt und Struktur
Die Fakultätsfrauenbeauftragte achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen, Studentinnen und Ärztinnen. Sie unterstützt die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies ist gesetzlich verankert im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHschG) Art. 4, Abs. 2, Satz 1. In Bayern ist das Amt ein Ehrenamt und wird nicht, wie in anderen Bundesländern, entlohnt.